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Ob ein Gartenzaun genehmigungspflichtig ist, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Ihrem Bundesland ab. In manchen Regionen sind Gartenzäune nicht genehmigungspflichtig, solange sie bestimmte Höhen- und Abstandsregelungen einhalten. In anderen Regionen hingegen kann es je nach Größe, Material und Standort des Zauns Genehmigungspflichtig sein. Es ist daher empfehlenswert, sich vor dem Bau eines Gartenzauns bei den zuständigen örtlichen Behörden oder Ihrem Zaunfachmann zu erkundigen, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht.
Die Höhe eines Gartenzauns darf in Deutschland in der Regel maximal 2 Meter betragen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Es gibt auch einige Fälle in denen ein höherer Zaun erlaubt ist, wenn es sich um eine Sonderform des Zauns handelt, wie z.B. eine Heckenanlage oder eine Schallschutzwand. Es ist daher immer ratsam, sich vor dem Bau eines Gartenzauns bei den zuständigen örtlichen Behörden oder Ihrem Zaunfachmann zu erkundigen, welche Vorschriften in Ihrer Region gelten.
Die Pflege des Zauns hängt von dem verwendeten Material ab. Für Holzzäune ist es wichtig, sie regelmäßig zu streichen oder zu lackieren, um sie vor Feuchtigkeit und Schädlingen zu schützen. Aluminium- und Stahlzäune erfordern hingegen in der Regel nur sehr wenig Pflege, lediglich eine regelmäßige Reinigung ist empfehlenswert. WPC-Zäune können mit einem feuchten Tuch und einem milden Reinigungsmittel gereinigt werden. Es ist immer ratsam, die Pflegeanweisungen des Herstellers zu beachten, um den Zaun lange in gutem Zustand zu halten.
Carports oder Garagen, die nicht länger als 9 Meter je Nachbargrenze sind und in der Höhe die 3 Meter nicht überschreiten, können in vielen Bundesländern direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Insgesamt sollte die Summe der Wände zu allen Nachbargrenzen 15 Meter aber nicht überschreiten.